Alles was Sie über pflegerische Leistungen nach § 36 SGB XI wissen müssen
Dabei handelt es sich um Leistungen der Pflegeversicherung, die dazu dienen, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen und ihre Selbstständigkeit zu fördern. Zu den pflegerischen Leistungen nach § 36 SGB XI gehören zum Beispiel:
- Hilfe bei der Körperpflege wie Waschen, Duschen oder Baden
- Unterstützung bei der Ernährung, etwa bei der Zubereitung von Mahlzeiten oder bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Mobilität, zum Beispiel durch Anreichen von Gehhilfen oder Rollstühlen
- Hilfestellung bei der Benutzung von Toilette oder WC
- Unterstützung bei der Hausarbeit, etwa bei der Reinigung der Wohnung oder beim Einkaufen
- Hilfe bei der Mobilisation ins Bett oder in den Rollstuhl
- Hilfe beim Positionierungswechsel im Bett
Die Leistungen der Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI sollen dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung leben können und dabei Unterstützung erhalten, um ihre Lebensqualität zu verbessern.
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