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Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: Unterstützung und Entlastung durch Pflegeversicherung

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, zusätzliche Unterstützung und Entlastung in Anspruch zu nehmen.

Der Entlastungsbetrag soll dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat bietet verschiedene Möglichkeiten der Verwendung, darunter beispielsweise:

Ab dem Pflegegrad eins haben Sie den Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dies kann auch in Kombination mit der Pflegesachleistung oder dem Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Zudem darf der Entlastungsbetrag nicht für Leistungen eingesetzt werden, die bereits durch andere Sozialleistungsträger abgedeckt sind, wie zum Beispiel durch die Eingliederungshilfe. Wenn Sie als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger den Entlastungsbetrag nutzen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie ihn einsetzen können. Eine Möglichkeit ist gemeinsame Spaziergänge, um sich an der frischen Luft zu bewegen und die Natur zu genießen. Eine weitere Möglichkeit ist die Unterstützung beim Einkaufen, um Ihnen den Weg in den Supermarkt zu erleichtern und den Einkauf nach Hause zu tragen. Zudem bieten wir individuelle Beschäftigungsangebote an, die speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Auch Hilfen im Haushalt, wie beispielsweise das Reinigen der Wohnung oder das Waschen der Wäsche, können über den Entlastungsbeitrag finanziert werden. Darüber hinaus bieten wir Begleitungen zu Arztbesuchen an, um Ihnen den Weg zum Arzt zu erleichtern und Sie während Ihres Besuchs zu unterstützen.

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