Pflegedienst-Azadi

Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V

Die Behandlungspflege wird nach ärztlicher Anordnung von qualifizierten Pflegefachkräften ausgeführt.

Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V umfasst verschiedene medizinischen Leistungen, die zur medizinischen Behandlung von pflegebedürftigen notwendig sind.

Dazu gehört unter anderem:

Eine fachgerechte Durchführung der Behandlungspflege erfordert eine hohe Kompetenz und Fachwissen im Bereich der medizinischen Versorgung. Daher sollten diese Leistungen nur von examinierten Pflegefachkräften erbracht werden.

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