Verhinderungspflege
Zusätzlich bieten wir Ihnen Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI an, um Sie zu unterstützen, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Urlaub verhindert sind, Ihre Angehörigen über einen gewissen Zeitraum zu pflegen. Wir übernehmen in dieser Zeit die Versorgung und entlasten Sie. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht einmal jährlich, und hierfür muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Die Verhinderungspflege wird unter zwei Voraussetzungen genehmigt: Man ist berechtigt ab Pflegegrad zwei und wenn man mindestens seit sechs Monaten den Pflegegrad hat.
Gerne stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um weitere Fragen zum Prozess und zur Umsetzung der Verhinderungspflege zu beantworten.

